Elektrosicherheits-Schulungen für Unternehmen in Deutschland
Ohne jährliche Pflicht-Unterweisung: Geschäftsführer haften im Schadensfall
Jahresunterweisungen für Ihre Mitarbeiter als EFK, EFKffT, EuP und Grundausbildung EuP. Online live, Dozent mit Wissen und Erfahrung aus der VEFK-Praxis.
Eintägige online Schulungen
von Montag bis Samstag, damit Ihr Tagesgeschäft weiter läuft.
Jährliche Unterweisung nach DGUV V3
mit Nachweisen, die BG und Gericht akzeptieren.
Inklusive Dokumentations-Paket
Bestellurkunden-Vorlage, Tätigkeitsabgrenzung, Jahresunterweisungs-Plan
Nach: DGUV V3 · DGUV Vorschrift 1 § 4 · DIN VDE 0105-100 · DIN VDE 1000-10 · ArbSchG § 12
Online live
Keine Reise- und Hotelkosten. Ihre Mitarbeiter bleiben am Standort.
Trainer mit Wissen aus der VEFK-Praxis
Dozent aus der Industrie – Vorschriften aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Termine Montag bis Samstag
Sie wählen den Tag, der in Ihr Tagesgeschäft passt.
Persönlicher Ansprechpartner
Persönlicher Ansprechpartner, ohne Callcenter
Geschäftsführer haften immer, auch ohne je ein Kabel berührt zu haben.
In Ihrem Betrieb arbeiten Leute mit Strom. Täglich.
Ihr Elektriker, der seit 20 Jahren Anlagen installiert und repariert. Der Hausmeister, der eine durchgebrannte Leuchte tauscht oder eine Schmelzsicherung wechselt. Ein Monteur, der beim Kunden den Herd anklemmt, weil es zum Service dazugehört.
Vielleicht haben Sie das nie hinterfragt.
Vielleicht wissen Sie nicht, dass die DGUV Vorschrift 3 - die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - klar regelt, wer in Deutschland überhaupt mit Strom arbeiten darf:
Nur eine Elektrofachkraft (EFK), eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Und alle drei müssen jährlich unterwiesen werden.
Nicht nach Bedarf. Nicht alle paar Jahre. Jedes Jahr.
Auch der Elektriker mit 20 Jahren Erfahrung. Denn 48,5 % der von der BG ETEM erfassten Stromunfälle treffen ausgebildete Elektrofachkräfte.
Routine ist gefährlicher als Unwissen.
Solange nichts passiert, fragt meistens keiner nach.
… bis einer fragt.
Nach einem Unfall flattert eine Ankündigung auf Ihren Schreibtisch.
Ein Brief der Berufsgenossenschaft,
die Sie prüfen und alle Schulungsnachweise sehen will.
Ein Brief Ihres Versicherers,
der nach dem „Wischer" - dem vermeintlich harmlosen Stromschlag - eines Mitarbeiters wissen will, ob Ihre Leute geschult waren.
Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft,
weil aus dem Wischer ein Stromschlag mit Folgen wurde.
In allen drei Schreiben taucht das Wort auf, das jeder Geschäftsführer fürchten lernt:
Organisationsverschulden.
Das deutsche Recht macht es einfach: Geschäftsführer haften nicht für den Stromschlag selbst. Sie haften für die Organisation, die ihn ermöglicht hat. Auch eine verantwortliche Elektrofachkraft kann mithaften, aber sie nimmt Ihnen Ihre Verantwortung als Geschäftsführer nicht ab.
§ 13 Arbeitsschutzgesetz
Pflichten lassen sich übertragen, die Gesamtverantwortung für die Arbeitsschutzorganisation bleibt beim Unternehmer. Wer delegiert, muss weiterhin auswählen, anweisen und kontrollieren.
§ 130 Ordnungswidrigkeitengesetz
Verstöße werden persönlich geahndet.
§ 222 Strafgesetzbuch
Im schlimmsten Fall fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
Drei Paragrafen, drei Wege, mit denen die Verantwortung am Schreibtisch der Geschäftsführung landet, auch wenn der Unfall in der Werkstatt passierte.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie selbst Strom verstehen.
Es kommt darauf an, ob Sie dafür gesorgt haben, dass es die Leute tun, die in Ihrem Betrieb damit umgehen.
Die Antwort auf das Organisationsverschulden steht in Ihrer Schulungsdokumentation.
Oder sie fehlt.
Was ein fehlender Nachweis tatsächlich kostet
Wenn die Schulungsdokumentation fehlt, geht es schnell um Zahlen. Nicht mehr um Prinzipien.
5 Stufen, die im Schadensfall greifen
Stufe 1: Die Berufsgenossenschaft
Stufe 2: Der staatliche Arbeitsschutz
Stufe 3: Der Versicherer
Stufe 4: Der Regress
Stufe 5: Das Strafgericht
Was ein Schaden Ihren Betrieb wirklich kostet
Stufe 1: Produktionsstillstand
Stufe 2: Ausfall im laufenden Betrieb
Stufe 3: Gutachter, Anwälte, externe Kosten
Stufe 4: Reputation und Folgegeschäft
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) verzeichnete für 2024 in ihrem Unfallregister 4.796 gemeldete Stromunfälle, davon 596 meldepflichtig und zwei tödlich.
Was den Geschäftsführer im Schadensfall entlastet, ist einzig und allein der dokumentierte Nachweis der jährlichen Schulung seiner Mitarbeiter, mit allem, was an Organisation dazugehört.
Ihr elektrotechnisches Sicherheitsmanagement
Sie können intern durch den eigenen Elektriker schulen lassen, beim großen Anbieter buchen oder die Mitarbeiter sich durch ein E-Learning-Modul klicken lassen. Jeder Weg liefert einen Baustein: das Zertifikat.
Was er nicht liefert, ist die Organisations‒Dokumentation drum herum:
Bestell-
Urkunde
Die schriftliche Bestellung Ihres Mitarbeiters in seine Rolle als EFK, EFKffT oder EuP.
Das erste Dokument, nach dem die BG im Schadensfall fragt.
Diese bekommen sie vorausgefüllt und müssen nur noch unterschreiben.
Tätigkeits-abgrenzung
Schriftliche Festlegung, welche elektrotechnischen Arbeiten Ihr Mitarbeiter konkret ausführen darf.
Besonders wichtig bei EFKffT und EuP.
Bei uns kommt sie auf den konkreten Tätigkeitsbereich Ihres Mitarbeiters zugeschnitten.
Jahres-Unterweisungsplan
Die Übersicht aller geschulten Mitarbeiter mit Datum der letzten Unterweisung und nächstem Fälligkeitstermin.
Genau die Tabelle, die im Schadensfall als erstes geprüft wird.
Diese bekommen Sie nach jeder Schulung aktualisiert.
Genau diese 3 Dokumente liefern wir mit jeder Schulung mit
Die Akademie für elektrische Sicherheit
Spezialisiert auf:
Schulung & Dokumentation, die der BG‒Prüfung standhält
Mitarbeiter so zu qualifizieren, dass am Ende mehr in Ihrem Ordner liegt als ein Zertifikat: Schulungsnachweis, Bestellurkunde, Tätigkeitsbeschreibung, Jahresunterweisungs-Plan. Alle Unterlagen, die einer BG-Prüfung standhalten.
Das Schulungspaket
Wie wir schulen
Online, live, einen Tag lang – von Montag bis Samstag
Online live mit Dozent statt E-Learning-Modul
Ihre Mitarbeiter können jederzeit Rückfragen stellen. Die BG-Anforderung an Rückfragemöglichkeit und Verständnisprüfung wird damit erfüllt.
Vom Bildschirm statt im Schulungszentrum
Keine Anreise, kein Hotel, kein zweiter Ausfalltag.
Montag bis Samstag buchbar
Sie wählen den Tag, der in Ihr Tagesgeschäft passt
Inhalte abgestimmt auf den Betriebsalltag
Ihre Mitarbeiter erkennen sich in den Beispielen wieder und übertragen das Gelernte direkt auf ihre Einsatzgebiete.
Wer schult
Ihr Trainer kennt die Praxis als verantwortliche Elektrofachkraft aus der Industrie. Die Vorschriften nicht nur aus dem Regelwerk, sondern aus dem Spannungsfeld zwischen DGUV V3, Tagesgeschäft und BG-Prüfung.
Inhouse Schulungen
Sie mögen lieber Inhouse statt online? Wenn Sie ein größeres Team haben und über eine Schulung bei Ihnen vor Ort nachdenken, sprechen Sie uns im Erstgespräch an - ggf. finden wir eine Sonderlösung.
Das Dokumentations-Paket
Was Sie erhalten
Das Zertifikat UND das Dokumentations-Paket, das Sie im Schadenfall schützt
Bestellurkunden-Vorlage
nach DIN VDE 1000-10
Tätigkeitsabgrenzung
für EFKffT und EuP
Jahresunterweisungs-Plan
für die Folgejahre
Den Inhalt und die rechtssichere Form bringen wir mit. Sie unterzeichnen.
Persönlicher Ansprechpartner statt Service-Center
Bei Fragen zur Schulung, zur Bestellurkunde oder zur nächsten Jahresunterweisung erreichen Sie uns direkt. Werktags melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Vier Kurse. Ein Tag. 299 € netto pro Teilnehmer.
EFK - Jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte
Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und DIN VDE 0105-100.
Inhalte: aktuelle Vorschriften, Unfallanalysen aus dem laufenden Jahr, die fünf Sicherheitsregeln.
Auch nach 20 Berufsjahren gilt:
48,5 %, also fast jeder zweite, von der BG ETEM erfasste Stromunfall trifft eine ausgebildete Elektrofachkraft.
Typische Teilnehmer: Gesellen, Meister, Techniker, Ingenieure.
EFKffT - Jährliche Auffrischung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4, mit Schwerpunkt auf dem konkreten Tätigkeitsbereich.
Verbindet Vorschriftenpraxis mit den Arbeitssituationen Ihrer Teilnehmer.
Typische Tätigkeitsbereiche: Küchenmontage, Haustechnik, SHK, Industriemontage und weitere.
EuP - Grundlehrgang für elektrotechnisch unterwiesene Person
Erstqualifikation nach DIN VDE 1000-10.
Inhalte: Grundlagen Elektrotechnik, Gefahren des Stroms, die fünf Sicherheitsregeln, Erste Hilfe.
Typische Teilnehmer: Hausmeister, Industriemechaniker, Produktionshelfer, Schichtleiter, Facility Manager.
EuP - Jährliche Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
Inhalte: aktuelle Vorschriften, Unfallanalysen aus dem laufenden Jahr, Auffrischung der fünf Sicherheitsregeln, Schärfung der Tätigkeitsgrenzen.
Ohne aktuellen Nachweis fehlt im Schadensfall der zentrale Beleg über die erfüllte Unterweisungspflicht. Der Vorwurf des Organisationsverschuldens trifft den Geschäftsführer direkt.
Voraussetzung: bereits absolvierter EuP-Grundlehrgang.
Ihr Dozent: Marcel Kroner
Marcel Kroner, 42, ist gelernter Elektroniker für Automatisierungstechnik, studierter Ingenieur und war sieben Jahre lang Verantwortliche Elektrofachkraft bei der DB Netz AG.
Bevor er im Seminar über die fünf Sicherheitsregeln spricht, hat er sie selbst angewendet:
„Ich kenne die Sorgen aus beiden Seiten. Als VEFK im Tagesgeschäft wusste ich, was die BG verlangt. Als Trainer weiß ich, was ein Geschäftsführer braucht, der nicht jeden Tag an Spannung denkt."
Marcels Ansatz: Erfahrene Fachkräfte hören nur dem zu, der selbst draußen steht. An der ersten Praxisfrage zeigt sich, ob ein Dozent aus dem Tagesgeschäft kommt oder aus dem Lehrbuch.
Heute ist Marcel Bereichsleiter eines Ingeneurbüros in der Bahnbranche. Er steht weiter im Beruf. Was er morgen im Seminar erzählt, hat er gestern erlebt.
Marcel Kroner, Gründer Akademie für Elektrische Sicherheit
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+ geschulte Teilnehmer
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+ gehaltene Schulungen
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+ Jahre erfahren als VEFK
Was uns von TÜV, Dekra und IHK unterscheidet
3 Punkte:
Der Dozent
Bei uns unterrichtet eine verantwortliche Elektrofachkraft, die die Industrie nicht nur aus dem Lehrbuch kennt. Die Vorschriften kommen aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Das Dokumentations-Paket
Andere Anbieter liefern eine Schulungsbescheinigung. Wir liefern zusätzlich die Bestellurkunden-Vorlage, die Tätigkeitsabgrenzung und den Jahresunterweisungs-Plan – die Unterlagen, die der Geschäftsführer bei einer BG-Prüfung als Erstes auf den Tisch legen muss.
Der persönliche Kontakt
Sie sprechen vor, während und nach der Schulung mit demselben Ansprechpartner. Nicht mit einem wechselnden Service-Team.
Wir sind neu. Das sagen wir offen. Wir haben noch keine 5.000 Teilnehmer und keine 15 Jahre auf dem Schild.
Die meisten Anbieter stellen eine Bescheinigung aus und sind dann fertig. Wir liefern das, was im Ernstfall zählt:
die vollständige BG‒Dokumentation, die andere weglassen. Das ist der einzige Grund, warum wir gestartet sind.
die vollständige BG‒Dokumentation, die andere weglassen. Das ist der einzige Grund, warum wir gestartet sind.
Wir sind nicht der Größte. Aber wir sind der, der werktags innerhalb von 24 Stunden zurückruft. Persönlich, nicht aus dem Service-Center.
In 6 Schritten von der ersten Frage bis zum BG-festen Ordner
Der erste Schritt:
das kostenfreie Erstgespräch
In 30 Minuten klären wir gemeinsam, was Ihr Betrieb wirklich braucht. Drei konkrete Ergebnisse nehmen Sie aus dem Gespräch mit:
Eine Empfehlung, welche Schulung welcher Mitarbeiter braucht
Ein Festpreis-Angebot mit allen Teilnehmern und Doku-Paket
Konkrete Terminvorschläge in den nächsten 14 Tagen
Ihre Fragen an uns
Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Erkennt die Berufsgenossenschaft Ihre Schulung wirklich an?
Gilt die Schulung auch, wenn wir nicht bei der BG ETEM versichert sind?
Wie läuft das kostenfreie Erstgespräch ab?
Was kostet eine Schulung – gibt es versteckte Kosten?
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wie viele Teilnehmer können an einer Schulung teilnehmen?
Welche Technik brauchen meine Mitarbeiter für die Online-Live-Schulung?
Was passiert, wenn ein Teilnehmer am Schulungstag krank wird?
Welche Bestellurkunden, Vorlagen und Dokumente bekomme ich genau?
Bieten Sie auch Inhouse-Schulungen vor Ort an?
Worin unterscheiden Sie sich von TÜV, Dekra und IHK-Akademien?
Weitere Urteile rund um das Thema Elektrosicherheit
Stromunfälle landen regelmäßig vor Gericht, vor Strafkammern (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung) und vor Zivilkammern (Regress der Berufsgenossenschaft, Schadensersatz, Versicherungsstreit).
Wer sich tiefer einlesen will, findet hier eine Auswahl belegter Fälle und einen Buchhinweis.
OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 374/11 (Vorinstanz: LG Leipzig, 11.02.2011, Az. 7 O 843/10)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2004, Az. 16 U 112/04 (Vorinstanz: LG Hanau, Urteil vom 25.05.2004, Az. 1 O 1183/03)
Eine laufend aktualisierte Übersicht zu §-110-SGB-VII-Urteilen der Münchner Kanzlei Busse Rechtsanwälte
Prof. Dr. Thomas Wilrich: „Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht"