EFKffT-Auffrischung: Jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Damit Ihr Monteur die Anlage auch weiterhin selbst anschließen darf - und Sie das im Ernstfall auch belegen können.
Online live - ein Tag - 299 € netto pro Teilnehmer - inklusive Doku-Paket
Eintägige online Schulung
von Montag bis Samstag, damit Ihr Tagesgeschäft weiter läuft.
Jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und DIN VDE 0105-100,
mit Nachweisen, die BG und Gericht akzeptieren
Inklusive Dokumentations-Paket
Schulungsbescheinigung, Tätigkeitsabgrenzung und Jahresunterweisungs-Plan für die nächste Begehung
Nach: DGUV V3 · DGUV Vorschrift 1 § 4 · DIN VDE 0105-100 · ArbSchG § 12
Was Ihre EFKffT kann, bleibt. Was sie darf, gilt nur ein Jahr.
Der Heizungsmonteur, der die Wärmepumpe beim Kunden selbst anschließt.
Der Solarteur, der den Wechselrichter ans Hausnetz anbindet.
Der Industriemonteur, der die Steuerung der neuen Anlage selbst anschließt.
Alle drei machen elektrotechnische Arbeit. Alle drei eigenverantwortlich, ohne dass eine Elektrofachkraft daneben steht.
Möglich macht das eine Qualifikation, die das Regelwerk genau dafür vorgesehen hat: die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - kurz EFKffT.
Dahinter steckt eine richtige Investition: rund 80 Unterrichtseinheiten Grundausbildung, etwa zehn Tage Lehrgang. Wer das einmal gelernt hat, kann es auch im nächsten Jahr.
Aber ist diese Qualifikation ein Führerschein fürs Leben?
Nein. Die DGUV Vorschrift 1 § 4 verlangt den jährlichen Nachweis. Ohne ihn handelt Ihre EFKffT zwar weiter wie immer, aber bei der nächsten Begehung fehlt der Beleg, dass sie das durfte.
Steht eines Tages die Aufsichtsperson der BG im Betrieb, fragt sie nicht, wie gut Ihre Leute arbeiten. Sie fragt nach dem Unterweisungs-Nachweis. Den haben Sie - oder Sie haben ihn nicht.
Solange nichts passiert, fragt meistens keiner nach.
… bis einer fragt.
EFKffT-Auffrischung: Für wen ist sie?
Typische Berufsgruppen, die wir regelmäßig schulen
Die Auffrischung richtet sich an Mitarbeiter, die bereits die EFKffT-Grundausbildung absolviert haben. Meist Fachkräfte aus nicht‒elektrotechnischen Berufen, die in ihrem festgelegten Tätigkeitsbereich eigenverantwortlich elektrotechnisch arbeiten.
Wenn Sie EFKffT-qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen, ist diese Auffrischung jedes Jahr fällig. Unabhängig von Branche, Tätigkeit und Berufsjahren.
Heizungs-, Sanitär- und Klimatechniker (SHK),
die Wärmepumpen, Heizungssteuerungen und Klimaanlagen elektrisch in Betrieb nehmen
Solarteure und PV-Monteure,
die Solaranlagen montieren und den Wechselrichter ans Hausnetz anbinden
Industriemonteure und Mechatroniker,
die festgelegte Schaltarbeiten an Maschinen und Anlagen ausführen
Küchenmonteure,
die beim Endkunden Herd, Kühlanlage und Einbaugeräte selbst anschließen
Servicetechniker und Wartungspersonal,
die Klima-, Lüftungs- oder Aufzugsanlagen elektrotechnisch instand halten
Aus der Praxis: Wo im Tagesgeschäft die kritischen Handgriffe übersprungen werden
Aus der Erfahrung unserer verantwortlichen Elektrofachkraft - das sind die Stellen, an denen unter Zeitdruck regelmäßig nicht mehr nachgemessen wird.
Branche
Typische Tätigkeit
Häufige Fehlerquelle
SHK / Heizung
Wärmepumpe in Betrieb nehmen
Anklemmen am Hausverteiler ohne vorherige Spannungsprüfung
Solar / PV
Wechselrichter ans Netz anbinden
DC-Seite (Gleichspannung) wird als spannungsfrei angenommen – ist sie bei Sonnenlicht aber nicht
Küchenmontage
E-Herd anschließen
Verwechslung von N- und PE-Leiter im Bestandsbau
Industriemontage
Schaltarbeiten an Maschinen
Arbeiten, die über den festgelegten Tätigkeitsbereich hinausgehen, werden „eben mal" mitgemacht
In der Auffrischung gehen wir genau diese Fallgruppen für Ihre Teilnehmer durch. Wenn Sie aus mehreren Branchen Teilnehmer haben, sprechen wir das im Erstgespräch ab.
EFKffT‒Auffrischung: Was wird vermittelt?
An einem Tag bringt die Auffrischung Ihre EFKffT auf den aktuellen Stand. Sie setzt dort an, wo in der Praxis die Unfälle passieren:
Aktuelle Vorschriften und Normenänderungen
Was sich seit der letzten Unterweisung in DGUV V3, DIN VDE 0105-100 und den branchenspezifischen Normen geändert hat
Neue Anforderungen, die im Tagesgeschäft leicht untergehen
Unfallanalysen aus dem laufenden Jahr
Aktuelle Fälle aus dem BG-ETEM-Unfallregister, mit Fokus auf typische EFKffT-Tätigkeiten
Was Ihre Mitarbeiter daraus für ihre tägliche Arbeit mitnehmen
Der festgelegte Tätigkeitsbereich - Grenzen schärfen
Welche Tätigkeiten zur EFKffT-Befugnis gehören und welche nicht
Wann zwingend die Elektrofachkraft hinzuzuziehen ist
Erste Hilfe und Verhalten bei Stromunfällen
Sofortmaßnahmen bei Körperdurchströmung
Was nach einem „Wischer" zwingend zu tun ist und was meistens unterlassen wird
Die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100 - Auffrischung mit Schwerpunkt
1
Freischalten
2
Gegen Wiedereinschalten sichern
3
Spannungsfreiheit feststellen
4
Erden und kurzschließen
5
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Rund 82 % der von der BG ETEM ausgewerteten Stromunfälle gehen auf Verstöße gegen Regel 1 und Regel 3 zurück. Genau diese beiden Routinegriffe stehen im Zentrum.
Verständnisprüfung am Ende des Tages
Schriftliche Lernzielkontrolle als Nachweis für die BG-Begehung
Worauf die Auffrischung rechtlich aufbaut
Vier Regelwerke definieren, wer in Deutschland als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten arbeiten darf und wie diese Qualifikation durch jährliche Unterweisung erhalten bleibt
DGUV Vorschrift 1 § 4 und ArbSchG § 12 verpflichten den Unternehmer zur regelmäßigen Unterweisung - bei der EFKffT konkret jährlich, plus anlassbezogen bei Änderungen.
DGUV Grundsatz 303-001 und DGUV Information 203-002 legen die Anforderungen an Auswahl, Ausbildung und Beauftragung der EFKffT fest, insbesondere Umfang und Inhalt der Grundausbildung von rund 80 Unterrichtseinheiten.
DGUV Vorschrift 3 regelt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert, instand gehalten und betrieben werden dürfen. Die EFKffT ist dabei innerhalb ihres festgelegten Tätigkeitsbereichs einer Elektrofachkraft gleichgestellt.
DIN VDE 0105-100 definiert den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und die fünf Sicherheitsregeln.
In Ihrem Schulungsnachweis taucht jedes dieser Regelwerke auf. Das ist kein “Nice-to-have”, sondern der Beleg, dass die Unterweisung inhaltlich an der richtigen Stelle aufgehängt ist und damit bei einer Begehung als rechtskonform anerkannt wird.
Was Ihre EFKffT-Mitarbeiter aus der Auffrischung mitnehmen
Nach dem Schulungstag ist die EFKffT-Qualifikation Ihrer Mitarbeiter aufgefrischt und auf dem aktuellen Stand.
Sie kennen die Normen- und Vorschriftenänderungen des laufenden Jahres und wissen, was das für ihre tägliche Arbeit bedeutet
Sie kennen die aktuellen Unfallschwerpunkte und wissen, an welchen Routinegriffen sie selbst zweimal hinsehen müssen
Sie haben die fünf Sicherheitsregeln wieder präzise im Kopf, in der richtigen Reihenfolge
Sie wissen wieder, was im Stromunfall in den ersten Sekunden zählt und was nach einem „Wischer" zwingend zu tun ist
Sie haben die Grenzen ihres festgelegten Tätigkeitsbereichs frisch vor Augen und wissen, wann zwingend die Elektrofachkraft ran muss
Ihre Pflichtunterweisung für das laufende Jahr ist erfüllt und dokumentiert
Was Sie damit konkret in der Hand haben:
Einmal im Jahr werden die Linien neu gezogen, was Ihre EFKffT eigenverantwortlich darf und wo der Anruf bei der Elektrofachkraft fällig ist.
Und Sie als Geschäftsführer haben den Nachweis, dass diese Linien klar dokumentiert sind.
Was Sie als Geschäftsführer am Ende des Tages in der Hand haben
Andere Anbieter liefern eine Teilnahmebescheinigung. Mehr nicht.
Bei uns kommt das vollständige Doku‒Paket dazu: die Unterlagen, die bei einer Begehung tatsächlich Gewicht haben
Sie unterschreiben. Inhalt und rechtssichere Form liefern wir.
Schulungsbescheinigung mit Namen Ihres Mitarbeiters, Datum, allen Auffrischungs-Inhalten und der bestandenen Lernzielkontrolle. Unterzeichnet vom Dozenten.
Bestellurkunden-Vorlage nach DIN VDE 1000-10, die offizielle Bestellung Ihres Mitarbeiters als EFKffT für den festgelegten Tätigkeitsbereich. Vorausgefüllt mit den Daten Ihres Mitarbeiters.
Tätigkeitsabgrenzung, das Kerndokument der EFKffT. Hält schriftlich fest, welche elektrotechnischen Tätigkeiten Ihre EFKffT eigenverantwortlich ausführen darf und welche der Elektrofachkraft vorbehalten bleiben. Vorausgefüllt nach den typischen Tätigkeiten der jeweiligen Branche, anpassbar auf Ihren Betrieb.
Jahresunterweisungs-Plan, die tabellarische Übersicht aller bei Ihnen unterwiesenen EFKffT, mit Datum der letzten Auffrischung und Fälligkeitstermin der nächsten. Genau die Liste, die die Aufsichtsperson der BG zuerst sehen will.
Was nach der Schulung passiert:
Unser Erinnerungs‒System
Eine EFKffT-Jahresunterweisung, die der BG standhält, lebt von der lückenlosen Folge. Eine vergessene Jahresunterweisung wiegt mehr als drei perfekt durchgeführte. Deshalb behalten wir den Folgetermin im Blick.
Nach Ihrer Schulung schreiben wir uns Ihren Folgetermin in den Kalender. Etwa zehn Monate später bekommen Sie eine kurze Mail:
„Erinnerung, Ihre EFKffT-Mitarbeiter werden im [Monat] fällig. Diese Termine sind aktuell frei: […]."
Sie entscheiden, ob und wann Sie buchen. Wir sorgen dafür, dass die Erinnerung kommt, bevor der Stichtag verstreicht. So entsteht über die Jahre genau die lückenlose Dokumentation, die der BG-Prüfer als Erstes sehen will. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil ein verpasster Termin in der Begehung ein eigenes Problem ist.
Ihr Dozent: Marcel Kroner
Sieben Jahre Verantwortliche Elektrofachkraft bei der DB Netz AG. Über 1.000 unterwiesene Teilnehmer. Heute Bereichsleiter in einem Ingenieurbüro in der Bahnbranche - also weiter im Beruf.
„Erfahrene Fachkräfte hören nur dem zu, der selbst draußen steht. An der ersten Praxisfrage zeigt sich, ob ein Dozent aus dem Tagesgeschäft kommt oder aus dem Lehrbuch"
Marcels Erfahrung als Dozent:
0
+ geschulte Teilnehmer
0
+ gehaltene Schulungen
0
+ Jahre erfahren als VEFK
Marcel Kroner, Gründer Akademie für Elektrische Sicherheit
Der erste Schritt:
das kostenfreie Erstgespräch
In 30 Minuten klären wir gemeinsam:
EFKffT-Auffrischung: FAQs
Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Mein Heizungsmonteur hat die EFKffT-Ausbildung erst vor zwei Jahren gemacht. Muss er jetzt wirklich schon zur Auffrischung?
Wer darf eine EFKffT überhaupt unterweisen?
Was passiert, wenn die jährliche Auffrischung fehlt?
Bieten Sie auch die EFKffT-Grundausbildung an?
Wir sind ein SHK-Betrieb, können Sie die Schulung wirklich auf unsere Anwendungsfälle abstimmen, oder ist das eine Standard-Schulung?
Was ist der Unterschied zur EFK-Jahresunterweisung?